Auch Flüssiggasanlagen, die betrieblich genutzt werden, wie z.B. mobil in Foodtrucks, Imbisswagen, bei Essensausgaben auf Jahrmärkten und Volksfesten, etc., sowie stationär in der Gastronomie müssen regelmäßig überprüft werden.
Die gewerblichen Gasanlagen müssen jährlich kontrolliert werden.
Wird eine Anlage länger als ein Jahr nicht genutzt (z.B. aufgrund von Betriebsunterbrechungen), wird eine erneute Prüfung fällig.
Baucontainer, Bauwägen, Baulager, Küchencontainer und Almen müssen alle 2 Jahre überprüft werden.
Vor allem geht es um Unfallvorbeugungen und Sicherheitsaspekte.
Bei Mängeln an der Gasanlage, die nicht durch eine Prüfung festgestellt und behoben wurden, begehen die Betreiber eine Ordnungswidrigkeit.
Dies kann zum einen teuer werden und zum anderen können andere Personen stark gefährdet werden, denn für den Fall, dass doch mal etwas passiert tragen die Veranstalter bzw. Betreiber die komplette Verantwortung.
Undichtheiten und Mängel an der Flüssiggas-Anlage können tödlich enden und erhebliche Schäden verursachen. Flüssiggasanlagen sollten deshalb nur von qualifizierten Fachleuten geprüft, ein- und umgebaut und instandgesetzt werden.