Die Gasprüfung in Wohnmobilen und Wohnwagen ist Voraussetzung für die Hauptuntersuchung (HU), oft „TÜV“ genannt. Ohne bestandene Gasprüfung wird es kein TÜV auf Mobilheime geben.
Auch viele Campingplätze oder Stellplätze fordern als notwendige Bedingung eine gültige Gasprüfung. Schon zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Gasprüfung regelmäßig durchführen lassen. Somit können Sie sicher sein, dass Ihre Gasanlage in ordnungsgemäßem Zustand ist. Denn austretende Gase können zu Erstickung oder Explosion führen. Kommt es zu einem Brand durch ein Gasgerät in Ihrem Wohnmobil, und greift der Brand auf andere Fahrzeuge oder Gebäude über, kann eine Versicherung bei nicht-vorhandenem Gassicherheitszertifikat unter Umständen die Zahlung verweigern. Beim Wohnmobil muss die Gasanlage vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen überprüft und abgenommen werden. Bei Neufahrzeugen wird dies in der Regel vom Hersteller erledigt. Danach ist der Halter des Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass die Gasanlage alle zwei Jahre überprüft wird.