Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle zwei Jahre eine Überprüfung der Flüssiggas Anlagen auf Booten, Segelbooten und Yachten stattfindet.
Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) erhalten Sie eine Prüfplakette für Ihr Boot bzw. Ihre Yacht und einen Eintrag als Prüfbescheinigung für wiederkehrende Prüfungen und zur Dokumentation (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Flüssiggas-Anlagen auf Booten, Segelbooten und Yachten.
Es geht um Ihre eigene Sicherheit: Flüssiggas ist hochentzündlich und in Verbindung mit Sauerstoff explosiv.
Auf Booten besteht zusätzlich die Schwierigkeit, dass Gas schwerer ist als Luft. Durch den geschlossenen Rumpf kann es vorkommen, dass das Gas nicht richtig „abfließt“ und sich im Falle eines Lecks an der Gasanlage in der Bilge ansammelt.
Im Falle von Bränden und anderen Unfällen kann es passieren, dass Ihre Versicherung die Kostenübernahme verweigert, wenn Sie keine Bescheinigung über eine Gasprüfung vorweisen können.
Zudem können die Zuständigen an Landesgrenzen und Häfen die Aufnahme Ihres Bootes ohne gültige Bescheinigung verweigern.
Aus diesen Gründen ist es notwendig, Ihre Gasanlagen regelmäßig von einem zertifizierten Sachkundigen überprüfen zu lassen.